BHKWPhotovoltaikBeratungUnabhängigkeitServiceWirtschaftlichkeitKlimaschutz

Bild

Förderung EEG-/ KWK-Gesetz

EEG

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG) ist am 01.08.2004 in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Vergütung von Strom, der aus Energieträgern im Bereich der erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Garantiert wird eine fixe Vergütung pro Stromeinheit (kWh) für eine Dauer von 20 Jahren plus das Jahr der Anlageninstallation. Für Strom aus neu errichteten Photovoltaik-Anlagen wird, je nach Anlagenart, im Jahr 2008 ein Betrag zwischen 35,49 und 51,75 €-ct/kWh vergütet. Der Vergütungssatz verringert sich um jeweils 5% pro Jahr.

Für Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke, die in 2008 in Betrieb gehen, beträgt die maximale Einspeisevergütung je erzeugter kWhel bis zu 10,83 €-ct und gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der Vergütungssatz verringert sich um jeweils 1,5% pro Jahr und fixiert sich ab dem Jahr der Inbetriebnahme. Zuzüglich erhalten Sie einen NaWaRo-Bonus (Bonus für die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Treibstoff für Ihr BHKW) von 6 Cent je erzeugter kWhel. Das bedeutet, dass Betreiber von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken eine gesamte Einspeisevergütung nach EEG von bis zu 16,83 €-ct (zzgl. 2 €-ct siehe KWK-Gesetz) je eingespeister kWhel erhalten.

KWK

Dieses Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall und Biomasse.

Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den in diesen Anlagen erzeugten KWKStrom abzunehmen. Die Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, zu dessen technisch für die Aufnahme geeignetem Netz die kürzeste Entfernung zum Standort der KWK-Anlage besteht.

Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis (den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren) und ein Zuschlag zu entrichten.

Das KWK-Gesetz garantiert einen Bonus für KWK-Nutzung nach dem EEG (bei Neuanlagen ab 08/2004) von 2 €-ct/kWh.

Noch Fragen?
  • Ansprechpartner
    Gerne beraten wir Sie umfassend für eine maximale Förderung.
Rendite
Noch Fragen?
WÜRZ HOTLINE
Tel.: +49 (0) 2739 / 40 37-0
Fax: +49 (0) 2739 / 40 37-149
info@wuerz.com

© 2008, Würz
Sitemap  Impressum  Rechtliches